Bitte prüfen Sie vor dem Kauf anhand der folgenden Liste, ob für Ihr Fahrzeug ein Teilegutachten nach §19.3 vorhanden ist. Die
Teilegutachten stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung. Es ist nicht ausreichend das Teilegutachten im Fahrzeug mitzuführen! Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist
grundsätzlich notwendig. Hierfür drucken Sie das Dokument bitte aus und legen es Ihrem Sachverständigen zur Eintragung vor. Sollten bereits Änderungen an der Achsgeometrie
(z.B. Tieferlegungsfedern, Gewindefahrwerke oder Zubehörfelgen) Ihres Fahrzeuges vorgenommen worden sein, sind die einzelen Teilegutachten nach §19.3 hinfällig. In diesen
Fällen ist eine Einzelabnahme nach §21 (§19.2) notwendig.
➯ Sollte Ihr Fahrzeug nicht aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns bitte!
Sollte es für Ihr Fahrzeug kein Teilegutachen zur Eintragung nach §19.3 geben, ist eine Einzelabnahme nach §21 in Verbindung mit §19.2 notwendig. Dafür finde Sie hier das
allgemeine Festigkeitsgutachten für alle angebotenen Spurverbreiterungen und Adaptersysteme im PDF-Format unter folgendem Link zum Herunterladen:
➯ Festigkeitsgutachten (§21 / §19.2)